Pressemitteilung vom 22.06.2020
Quer durch Erzhausen verläuft ein Graben – beginnend im nördlichen Faulbruch, unter dem Bahnhof hindurch, am Hessenplatz vorbei und zwischen den Grundstücken an der Bahn- und der Rheinstraße hindurch bis zum ehemaligen Dorfweiher an der Weihergasse. Von dort aus weiter hinter der Hauptstraße und dem Lutherpfad in Richtung Bauhof. Danach zieht er sich als baumbestandener „Bach von Erzhausen“ weiter nach Westen durch die Gemarkung, untertunnelt die Autobahn und versorgt die Hinterste Tagwiese mit Wasser. Ein paar Kilometer weiter mündet er südlich von Mörfelden in den Heegbach.
Dieser Graben, Teichwiesen- oder Weihergraben genannt, verursacht Arbeit, Ärger und Kosten. Die Verwaltung möchte daher prüfen lassen, ob eine Umleitung des Grabens möglich ist – das Wasser aus dem Faulbruch soll direkt in den Heegbach geleitet werden, der innerörtliche Graben würde trockengelegt und an die Anlieger verkauft.
Eine grobe technische Prüfung mit Kostenschätzung dafür gibt es bereits: für die Umleitung müsste eine 7m breite und mindestens 300m lange Schneise ins Naturschutzgebiet geschlagen werden, um einen neuen Bachlauf zu modellieren. Kostenpunkt ca. 225.000€. Für etwas mehr als die Hälfte (ca. 120.000€) könnte der Bachlauf innerorts saniert werden, was zu geringerem Pflegeaufwand und weniger Ärger mit dem Graben führen würde.
Darüber wurde im Bauausschuss am 08.06.2020 intensiv beraten. Ergebnis: SPD, CDU und GfE möchten bei den zuständigen Behörden anfragen lassen, ob eine Umlegung genehmigungsfähig ist. Darüber soll die Gemeindevertretung am kommenden Montag, dem 29.06.2020 entscheiden.
Wir, die Erzhäuser GRÜNEN, halten die Umleitung des Teichwiesen-/Weihergrabens grundsätzlich für schädlich, selbst wenn sie genehmigungsfähig wäre. Nicht nur wegen der großflächigen Zerstörung, die für eine Umlegung im Naturschutzgebiet Faulbruch notwendig wäre, sondern vor allem weil der Bach ja auch über den Ort Erzhausen hinaus weiterführt.
Diesen Aspekt hatten wir zwar in die Diskussion im Bauausschuss eingebracht, sie wurde aber von keiner der anderen Fraktionen aufgegriffen. Dabei ist es eigentlich logisch: Wenn in Erzhausen kein Wasser mehr fließt, dann fließt hinter Erzhausen auch kein Wasser mehr.
Wer den Teichwiesen-/Weihergraben trockenlegt, der legt auch den Bach von Erzhausen trocken. Kein zeitweise wassergefüllter Graben neben dem Spazierweg zwischen Kirchweg und Bauhof mehr, kein baumbestandener Bachlauf im Westen durch die Gemarkung, keine Feuchtwiese an der Hintersten Tagwiese. Ein trockengelegter Graben ist hinter Erzhausen nicht wie durch Zauberhand plötzlich wieder feucht. Auch Grundwasser bildet sich nicht von selbst, und gerade in den jetzigen trockenen Zeiten sollte Regenwasser nicht auf schnellstem Wege in den nächsten größeren Bach abgeleitet werden, sondern in kleinen Gewässern über die Fläche verteilt Grundwasser bilden können.
Wer die für unsere Gemarkung so wichtige Biotopverbindung, die der Bach von Erzhausen bildet, erhalten will, der darf nicht für die Trockenlegung des Grabens stimmen, der diese Grünachse bewässert, und der braucht auch nicht fragen, ob eine Trockenlegung genehmigt würde oder nicht.
Die Verantwortung für die Entscheidungen der Erzhäuser Gemeindevertretung liegt bei den Erzhäuser Gemeindevertreter*innen, dafür wurden wir gewählt. Wir sollten sie auch wahrnehmen und sie nicht auf irgendwelche Behörden abwälzen, die uns sagen, was wir zu tun oder zu lassen haben.
Andreas Heidenreich für Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Erzhausen
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